Zinsen 2021
Der Stiftungsrat hat für das Kalenderjahr 2021 in Abhängigkeit des Anlagemoduls und des Deckungsgrades des Vor-sorgewerks folgende Verzinsungen der Altersguthaben beschlossen (wie in den Vorjahren):
01.01.2021Anlagemodul 1 und/oder 2
Deckungsgrad des Vorsorgewerks <108% |
Obligatorisches Altersguthaben |
1.00% |
Deckungsgrad des Vorsorgewerks >=108% und <116% |
Obligatorisches Altersguthaben |
1.00% |
Deckungsgrad des Vorsorgewerks >=116% |
Obligatorisches Altersguthaben |
1.00% |
Anlagemodul 3
Obligatorisches Altersguthaben |
|
1.00% |
Der Deckungsgrad für die Verzinsung der Altersguthaben in den Anlagemodulen 1 und/oder 2 wird auf Basis des letzten, im Zeitpunkt der Erstellung der Vorsorgeunterlagen, verfügbaren Bilanzstichtages (31. Dezember 2019) ermittelt. Zudem wird die generelle unterjährige Wertentwicklung der Anlagemodule 1 und/oder 2 im Kalenderjahr 2020 mitberücksichtigt. Die Verzinsung im Anlagemodul 3 erfolgt unabhängig vom Deckungsgrad des Vorsorgewerks.