Vorsorgereglement, Ausgabe 2024
Der Stiftungsrat hat das bestehende Vorsorgereglement punktuell präzisiert und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
08.12.2023Da die Pro Medico Stiftung weiterhin einen sehr erfreulichen Risikoverlauf und eine tiefe Schadenquote aufweist, konnte der Stiftungsrat per 1. Januar 2024 erneut eine Senkung der Risikobeiträge beschliessen. Von dieser Senkung profitieren alle Versicherten.
Die AHV-Reform 21, über die das Schweizer Stimmvolk 2022 abgestimmt hat, tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Diese hat auch Auswirkungen auf die Pro Medico Stiftung. So wird unter anderem das Rentenalter (sog. Referenzalter) der Frauen schrittweise angepasst. Die Berechnung der voraussichtlichen Altersleistungen im neuen Referenzalter sind bei den betroffenen Frauen auf den Vorsorgeausweisen ab 01.01.2024 bereits berücksichtigt.
Geburtsjahr Frauen | Refernzalter (= ordentliches Pensionierungsalter) |
1961 | 64 Jahre und 3 Monate |
1962 | 64 Jahre und 6 Monate |
1963 | 64 Jahre und 9 Monate |
1964 und jünger | 65 Jahre |
Ausserdem wurden im Reglement die Bestimmungen zur Teilpensionierung angepasst, so dass die Versicherten künftig noch mehr Flexibilität hinsichtlich des Zeitpunktes des Bezugs und der Höhe der Altersleistungen erhalten.
Das aktuelle Reglement können Sie hier herunterladen.