Verbandsvorsorge 2. Säule
Im Schweizerischen Sozialversicherungssystem mit ihrem bewährten 3-Säulenprinzip kommt der Vorsorge der 2. Säule (berufliche Vorsorge) zentrale Bedeutung zu. Während die erste Säule (AHV/ IV) die Sicherstellung des Existenzminimums bezweckt, soll die 2. Säule vom Grundsatz her die Fortführung des gewohnten Lebensstandards gewährleisten.
Im Gegensatz zu den Arbeitnehmenden, welche ab einem bestimmten Einkommen durch den Arbeitgeber im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) zu versichern sind, ist die Vorsorge der 2. Säule für den Selbständigerwerbenden freiwillig. Ein Anschluss kann entweder mit dem Personal über dessen Vorsorgeeinrichtung, über die Vorsorgeeinrichtung des Berufsverbandes (Verbandsvorsorge) oder über die Auffangeinrichtung BVG erfolgen. Der Anschluss bei der Verbandsvorsorge ist klar zu bevorzugen.
Die Verbandsvorsorge bietet das Privileg, unabhängig von der Vorsorge des Personals, bedarfsgerechte Lösungen im Rahmen des Planangebotes treffen zu können. Auch Selbständigerwerbende ohne Personal können sich allein der Verbandsvorsorge ihres Berufsverbandes anschliessen und die steuerlichen und vorsorgetechnischen Vorteile der 2. Säule nutzen.
Die Pro Medico Stiftung ist seit 45 Jahren die bewährte Verbandsvorsorgeeinrichtung für Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz. Sämtliche kantonalen Ärztegesellschaften, die Zahnärztegesellschaft Aargau (ZGA), die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), der Interessenverband für Ärzte und andere akademische Berufe, die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), der Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP), die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP), die Schweizerische Gesellschaft für Arbeits-und Organisationspsychologie (SGAOP) sowie der Schweizerische Dachverband Mediation (SDM-FSM) haben sich der Pro Medico Stiftung angeschlossen und letztere als ihre Verbandsvorsorge der 2.Säule anerkannt.