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Vorsorgereglement, Ausgabe 2025

Der Stiftungsrat hat das bestehende Vorsorgereglement punktuell präzisiert und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

28.11.2024

Die AHV-Reform 21, über die das Schweizer Stimmvolk 2022 abgestimmt hat, trat bereits per 1. Januar 2024 in Kraft. Diese hat auch Auswirkungen auf die Pro Medico Stiftung. So wurde unter anderem das Rentenalter (sog. Referenzalter) der Frauen schrittweise angepasst. Die Berechnung der voraussichtlichen Altersleistungen im neuen Referenzalter sind bei den betroffenen Frauen auf den Vorsorgeausweisen bereits berücksichtigt.

 Geburtsjahr Frauen  Refernzalter (= ordentliches
 Pensionierungsalter)
 1961  64 Jahre und 3 Monate
 1962  64 Jahre und 6 Monate
 1963  64 Jahre und 9 Monate
 1964 und jünger  65 Jahre

 

 

 

 

 

Das aktuelle Reglement können Sie hier herunterladen.

 

 

 

 

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