zurück zur Übersicht

Verzinsung der Altersguthaben im 2023

Der Stiftungsrat hat für das Kalenderjahr 2023 in Abhängigkeit des Anlagemoduls und des Deckungsgrades des Vorsorgewerks folgende Verzinsungen (pro Jahr) der Altersguthaben beschlossen:

17.11.2022

Anlagemodul 1 und/oder 2

Deckungsgrad Zinssatz Obligatorium Zinssatz Überobligatorium
> 95% und ≤ 98% 1.00% 0.50%
> 98 % und < 107% 1.00% 1.00%
≥ 107% und < 114% 1.00% 1.50%
≥ 114% und < 121% 1.00% 2.00%
≥ 121% und < 128% 1.00% 2.50%
≥ 128% 1.00% 3.00%

Für die Festlegung der Verzinsung 2023 sind für Vorsorgewerke in den Anlagemodulen 1 und/oder 2 der jeweilige geschätzte Deckungsgrad per 30. September 2022 und die Renditen der Monate Oktober und November 2022 massgebend. Für Vorsorgewerke, welche sich per 2022 oder im Verlaufe des 2022 der Stiftung angeschlossen haben, beträgt die Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben 1.00%. 

 

Anlagemodul 3

Zinssatz Obligatorium Zinssatz Überobligatorium
1.00% 0.25%

Der Gesamtdeckungsgrad aller bei der Stiftung angeschlossenen Vorsorgewerke liegt per Ende November 2022 bei geschätzten 108 Prozent. Die Stiftung ist somit trotz der aktuell negativen Anlagemärkte sehr solide finanziert.

Gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns.
+41 44 224 20 60