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Verzinsung der Altersguthaben 2025
Der Stiftungsrat hat für das Kalenderjahr 2025 in Abhängigkeit des Anlagemoduls und des Deckungsgrades des Vorsorgewerks folgende Verzinsungen (pro Jahr) der Altersguthaben beschlossen:
28.11.2024Anlagemodul 1 und/oder 2
Deckungsgrad | Zinssatz Obligatorium | Zinssatz Überobligatorium |
---|---|---|
> 98 % und < 107% | 1.25% | 1.25% |
≥ 107% und < 114% | 1.75% | 1.75% |
≥ 114% und < 121% | 2.50% | 2.50% |
≥ 121% und < 128% | 3.00% | 3.00% |
≥ 128% | 3.50% | 3.50% |
Für die Festlegung der Verzinsung 2024 sind für Vorsorgewerke in den Anlagemodulen 1 und/oder 2 der jeweilige geschätzte Deckungsgrad per 30. September 2024 der Anlagemodule 1 und/oder 2 massgebend. Für Vorsorgewerke, welche sich per 2024 oder im Verlaufe des 2024 der Stiftung angeschlossen haben, beträgt die Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben 1.25%.
Anlagemodul 3
Zinssatz Obligatorium | Zinssatz Überobligatorium |
1.25% | 2.00% |
Der Gesamtdeckungsgrad aller bei der Stiftung angeschlossenen Vorsorgewerke liegt per Ende November 2024 bei geschätzten 116%.